Allgemeine Benutzungsvorschriften

Unsere Anlagenordnung, Geschäfts- und Spielbedingungen werden mit Betreten der Anlage durch Mieter, Mitspieler und Besucher wirksam. Die Sporteinrichtungen dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke benutzt werden.


 Die Hallenplätze dürfen nur in Sportkleidung und mit sauberen Hallentennisschuhen mit profillosen, glatten, nicht färbenden Sohlen betreten werden. Tennisschuhe, die bereits anderweitig, z.B. auf Sandplätzen benutzt wurden, dürfen auf unseren Plätzen nicht getragen werden.

 Auf den Aussenplätzen sind ausschließlich Tennisschuhe (kein Sand im Profil) mit nicht abfärbenden Sohlen zugelassen. Joggingschuhe und Sportschuhe mit dunklen Sohlen dürfen nicht benutzt werden.

Die technischen Anlagen werden nur von Beauftragten des Tenniscenters bedient. Die Notausgänge dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.

Zum Umkleiden und zur Aufbewahrung Ihrer Garderobe sind die hierfür vorgesehenen Räume zu benutzen. Wertgegenstände sollten in diesen Räumen nicht abgelegt werden. Der Zutritt zu den Umkleideräumen und zu den Plätzen ist neben dem Vermieter und seinen Bevollmächtigten nur Mietern und deren Mitspielern gestattet. Besucher sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. Essen, Trinken und Rauchen ist in den Umkleideräumen und auf den Plätzen strengstens untersagt. Tiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.

Um funktionsgerechte und schonende Behandlung aller Einrichtungen der Tennishalle wird gebeten. Für Schäden sind deren Verursacher verantwortlich, so weit die Beschädigung nicht nachweislich ohne deren Verschulden entstanden ist. Für Minderjährige haftet der gesetzliche Vertreter. Der Einwand der Mitverschuldung ist ausgeschlossen. Jede Verkaufstätigkeit außerhalb des Tennisshops und des Restaurants ist auf dem gesamten Gelände ohne Genehmigung des Vermieters untersagt.